Allgemeine Vertragsbedingungen für Flatrate-Kunden
Stand 1. November 2011, Als PDF herunterladen
Inhaltsverzeichnis
- Vertragsgegenstand, Vertragsschluss und Widerrufsbelehrung
- QR-Code und Nutzung der Waschanlage(n)
- Tarife, Systemgebühr
- Nutzung der Waschanlage
- Monatsbeitrag, Einzugsermächtigung und Zahlungsverzug
- Tarifwechsel und Preisänderungen
- Beginn, Laufzeit und Kündigung des Vertrages/Schadensersatz
- Änderung der Vertragsbedingungen/Angebote
- Salvatorische Klausel
InhaltsverzeichnisI. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss und Widerrufsbelehrung
(1) Durch Abschluss des Autowäsche-Vertrages (nachfolgend: Vertrag) mit der meine-waschstrasse GmbH (nachfolgend: meine-waschstrasse) erwirbt der Vertragspartner (nachfolgend: Flatrate-Kunde) das Recht, an den Vorteilen des meine-waschstrasse-Systems teilzunehmen. Das meine-waschstrasse-System gewährt dem Flatrate-Kunden während der Vertragslaufzeit das Recht, sämtliche am meine-waschstrasse-System teilnehmenden Waschanlagen mit seinem zum meine-waschstrasse-System angemeldeten Fahrzeug(en) zu nutzen. Je nach dem vom Flatrate-Kunden gewählten Tarif kann der Flatrate-Kunde die Waschanlagen an unterschiedlichen Tagen (nachfolgend: Tariftage) einmal pro Tag nutzen.
(2) meine-waschstrasse bietet im Internet unter der Website www.meine-waschstrasse.de oder auf (ausdruckbaren) Antragsformularen den Abschluss eines Vertrages und die Auswahl des Tarifs dar. Der Vertrag kommt durch den Antrag des Flatrate-Kunden und die anschließende Annahme des Antrags durch meine-waschstrasse zustande. Grundsätzlich erklärt meine-waschstrasse die Annahme per E-Mail. Ist keine E-Mail-Adresse angegeben, erklärt meine-waschstrasse die Annahme per Post.
(3) Der Flatrate-Kunde schließt, wenn er mehrere Fahrzeuge für das meine-waschstrasse-System anmelden möchte, für jedes Fahrzeug einen Vertrag ab (für gewerbliche Kunden mit mindestens fünf anzumeldenden Fahrzeugen bietet meine-waschstrasse einen besonderen Flottenvertrag an). Für jedes Fahrzeug kann der Flatrate-Kunde einen eigenen Tarif wählen. Neben Fahrzeugen, die aus technischen Gründen (z. B. wegen ihrer Bauweise, LKW) nicht gewaschen werden können, sind Taxis und sonstige zur gewerblichen Personenbeförderung zugelassene Fahrzeuge und Autovermietungen nicht zum meine-waschstrasse-System zugelassen.
(4) Alle Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Textform (Fax oder E-Mail ausreichend). Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Textformerfordernis. Der Flatrate-Kunde ist verpflichtet, meine-waschstrasse unverzüglich alle Änderungen der im Antrag gemachten Stammdaten (insbesondere Adresse, E-Mail, Telefon, Bankverbindung) mitzuteilen.
InhaltsverzeichnisII. QR-Code und Nutzung der Waschanlage(n)
(1) Bei einer Antragstellung übersendet meine-waschstrasse dem Flatrate-Kunden für jedes angemeldete Fahrzeug eine Wasch-Karte, die einen QR-Code enthält. Der Flatrate-Kunde kann alternativ zur Wasch-Karte einen QR-Code zur Registrierung des zum meine-waschstrasse-System angemeldeten Fahrzeugs über eine App herunterladen und auf einem geeigneten Mobiltelefon, das er beim Waschen mitzuführen hat, anzeigen. Bei jeder Benutzung der Waschanlagen wird der QR-Code vor jeder Wäsche gescannt. So wird jedes angemeldete Fahrzeug des Flatrate-Kunden, sein Tarif und seine Nutzungsberechtigung erkannt. Dadurch kann die Abwicklung in der Waschanlage bargeldlos erfolgen. Hat der Antragsteller z. B. in einer Waschstraße eine Wasch-Karte erhalten, gibt er im Internet oder auf dem ausgedruckten Papierformular die angegebene QR-Code-Nummer an. Sobald der Flatrate-Kunde von meine-waschstrasse die Vertragsannahme und seine Wasch-Karte bzw. den QR-Code erhalten hat, kann er sofort zum Waschen fahren.
(2) Der Flatrate-Kunde ist verpflichtet, die Wasch-Karte bzw. das Smartphone mit dem QR-Code bei jeder Benutzung vorzuweisen, um einen strafbaren Missbrauch des QR-Codes und damit der Waschberechtigung für das angemeldete Fahrzeug zu verhindern. Jeder nachgewiesene (versuchte) Missbrauch wird zur Strafanzeige gebracht. Im Falle eines verschuldeten (versuchten) Missbrauchs wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 50,00 € verwirkt. Das Bedienungspersonal überprüft bei der Verwendung des QR-Codes, ob dieser zu dem zu waschenden Fahrzeug passt. Wurde bei dem (ersten) Benutzungsversuch eine Abweichung des Kennzeichens/Fahrzeugs festgestellt, ist der Flatrate-Kunde verpflichtet, mindestens einen Tag vor der nächsten Benutzung entweder selbst im Internet (www.meine-waschstrasse.de) unter „My Flat“ die Daten zu korrigieren oder sie durch meine-waschstrasse korrigieren zu lassen. Bis dahin ist die Nutzung der Waschanlage(n) mit dem QR-Code für das betroffene Fahrzeug nicht möglich.
(3) Der Flatrate-Kunde kann sämtliche am meine-waschstrasse-System teilnehmenden Waschanlagen nutzen. Die am meine-waschstrasse-System teilnehmenden Waschanlagen sind durch entsprechende Werbung gekennzeichnet. Zudem ist ein Waschanlagenfinder der am System teilnehmenden Waschanlagen unter www.meine-waschstrasse.de veröffentlicht.
InhaltsverzeichnisIII. Tarife, Systemgebühr
(1) meine-waschstrasse bietet verschiedene Tarifmodelle zu den im Antrag genannten Preisen an. Ein Flatrate-Kunde kann für mehrere Fahrzeuge Verträge mit unterschiedlichen Tarifen abschließen.
(2) Flatrate-Kunden, deren Tarifmodelle die Benutzung des günstigsten Waschprogramms der Waschanlage (nachfolgend: Basiswäsche) gestatten, können in der Waschanlage jederzeit andere Waschprogramme wählen. In diesem Fall haben sie den Differenzbetrag zwischen dem Preis der Basiswäsche und des gewählten Waschprogramms in der Waschanlage in bar zu entrichten.
(3) Für jedes Vertragsjahr ist vom Flatrate-Kunden für jedes angemeldete Fahrzeug eine jährliche Systemgebühr von 10,00 € (nachfolgend: Systemgebühr) zu zahlen. Diese Zahlung ist zum Beginn des jeweiligen Vertragsjahres fällig. Bei Abschluss eines Neuvertrages (z. B. bei Waschanlagen- oder Tarifwechsel) wird eine neue Wasch-Karte bzw. ein neuer QR-Code ausgestellt. Hierfür fällt erneut eine jährliche Systemgebühr an. Eine Systemgebühr fällt auch an, wenn meine-waschstrasse wegen Verlust oder Beschädigung eine neue Wasch-Karte oder einen neuen QR-Code (bei Verlust/Beschädigung des Mobiltelefons) ausstellt und übersendet.
InhaltsverzeichnisIV. Nutzung der Waschanlage
(1) Der Flatrate-Kunde darf im Rahmen dieses Vertrags mit jedem angemeldeten Fahrzeug die Waschanlage(n) einmal täglich an den für den jeweiligen Tarif geltenden Nutzungstagen nutzen. Nutzt er die Waschanlage(n) außerhalb dieser für seinen Tarif geltenden Tage oder mehr als einmal täglich (z. B. mit einem Fahrzeug zwei verschiedene Waschanlagen an einem Tag), hat er die (zweite) Nutzung vor Ort bei der Waschanlage in bar zu bezahlen.
(2) An Feiertagen besteht ein Nutzungsanspruch nur, wenn die Waschanlage geöffnet hat. Eine Minderung des Monatsbeitrags (vgl. Ziff. V.1.) wegen Schließung der Waschanlage an Feiertagen ist ausgeschlossen. Für die Nutzung der Waschanlage gilt die jeweilige Benutzungsordnung der gewählten Waschanlage. Wartezeiten, wie sie bei dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Waschanlage anfallen, sind hinzunehmen. Der Flatrate-Kunde wird den übrigen Kunden der Waschanlage gegenüber gleich behandelt.
(3) Der Betreiber der Waschanlage ist berechtigt, die Waschanlage vorübergehend zu sperren, sofern dies aus wichtigen Gründen, wie etwa Reparatur, Instandhaltung, Reinigung, Wartung, Umbau, Nachrüstung sowie Schutz der Flatrate-Kunden und/oder Dritter, erforderlich ist. Über die Erforderlichkeit der Sperrung entscheidet ausschließlich der Betreiber der Waschanlage.
InhaltsverzeichnisV. Monatsbeitrag, Einzugsermächtigung und Zahlungsverzug
(1) Die Höhe des vom Flatrate-Kunden monatlich zu entrichtenden Nutzungsentgelts ("Monatsbeitrag") richtet sich nach den zum Zeitpunkt seines Antrags für den jeweils gewählten Tarif gültigen bzw. angekündigten Preisen, die meine-waschstrasse im Internet oder im Antragsformular bekannt gibt. Sollte ein Flatrate-Kunde von seinem ggf. für Fernabsatzverträge bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen, hat er alle bis dahin getätigten Wäschen mit dem Barpreis für diese Wäschen abzüglich ggf. bereits entrichteter Monatsbeiträge zu zahlen.
(2) meine-waschstrasse ist berechtigt, den fälligen Monatsbeitrag vom Konto des Flatrate-Kunden abzubuchen. Hierfür wird der Flatrate-Kunde meine-waschstrasse eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen. Bei Rücklastschriften, die der Flatrate-Kunde z. B. aufgrund mangelnder Kontodeckung verursacht, hat meine-waschstrasse einen Anspruch auf Ersatz der hierfür angefallenen Bankgebühren.
(3) Der erste Monatsbeitrag ist am Tag des Vertragsbeginns (vgl. Ziff. VII.1.), also am 1., 10. oder 20. des Monats (nachfolgend: Stichtag) zu zahlen. Die Folgebeiträge sind in den folgenden Monaten an dem Stichtag zu zahlen, der dem Tag der ersten Zahlung entspricht (also z. B. immer am 20. eines Monats). Die Zahlung erfolgt jeweils durch Lastschrifteinzug.
(4) Gerät der Flatrate-Kunde in Zahlungsverzug, so ist meine-waschstrasse berechtigt:
- a) elektronisch im Erkennungssystem die Nutzungsmöglichkeit mit sofortiger Wirkung zu sperren, um auf diese Weise die weitere Nutzung der Waschanlagen mit dem gesperrten Fahrzeug durch den Flatrate-Kunden unter dem Vertrag zu verhindern. Hierfür fällt eine Sperrgebühr von 7,00 € an. Nutzt der Flatrate-Kunde trotzdem die Waschanlage mit dem gesperrten Fahrzeug, muss er die Nutzung der Waschanlage vor Ort individuell zu den Konditionen der Waschanlage bezahlen. Holt der Flatrate-Kunde die unter dem Vertrag säumige Zahlung vor Vertragskündigung durch meine-waschstrasse nach, wird die Nutzungsmöglichkeit der Wasch-Karte/des QR-Codes nach Zahlungseingang bei meine-waschstrasse wieder freigeschaltet;
- b) den Vertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht besteht insbesondere, sofern der ausstehende Betrag mindestens der Höhe von zwei Monatsbeiträgen entspricht;
- c) für jede Mahnung ab Eintritt des Verzuges pauschalierten Schadensersatz in Form einer Mahngebühr von 5,00 € zu erheben, wobei dem Flatrate-Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.
InhaltsverzeichnisVI. Tarifwechsel und Preisänderungen
(1) Soweit in den jeweils aktuellen Tarifmodellen von meine-waschstrasse nichts anderes bestimmt ist, kann der Flatrate-Kunde während der Laufzeit des Vertrages den jeweils gewählten Tarif nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen wechseln (Tarifwechsel). Der Tarifwechsel kann nur in der Weise erfolgen, dass der Flatrate-Kunde den neuen Tarif (z. B. im Internet) wählt. Aufgrund der monatlichen Zahlweise ist ein solcher Tarifwechsel nur zum Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit des Monatsbeitrags (Ziff. V.3.) möglich. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Bedingungen des neuen Tarifs einschließlich der Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Bei einem Tarifwechsel fällt die jährliche Systemgebühr an.
(2) Der Flatrate-Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einem neuen Fahrzeug fortsetzen (Fahrzeugwechsel), wenn er meine-waschstrasse die neuen Fahrzeugdaten mitteilt. In einem solchen Fall des Fahrzeugwechsels wird ein neuer QR-Code auf einer Wasch-Karte bzw. zum Runterladen auf das Smartphone zur Verfügung gestellt. Es fällt eine Systemgebühr an.
(3) Für Preiserhöhungen gilt: Falls sich die Monatsbeiträge für den gewählten Tarif erhöhen, wird die Preiserhöhung erst ab der nächsten Vertragsverlängerung wirksam. Falls eine Preiserhöhung nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziff. VII.2.) angekündigt worden ist, kann der Flatrate-Kunde der Verlängerung des Vertrages – abweichend von Ziff. VII.2. – binnen eines Monats nach Ankündigung der Preiserhöhung widersprechen. Anderenfalls gilt die Preiserhöhung als genehmigt. meine-waschstrasse wird den Flatrate-Kunden bei Angabe einer E-Mail-Adresse per E-Mail, in allen anderen Fällen per Post, jeweils an die zuletzt angegebene Adresse, auf die Preiserhöhung hinweisen.
(4) Preisreduzierungen sind zu jedem beliebigen Zeitpunkt und mit sofortiger Wirkung auch ohne Benachrichtigung möglich.
InhaltsverzeichnisVII. Beginn, Laufzeit und Kündigung des Vertrages/Schadensersatz
(1) Der Vertrag beginnt mit dem Stichtag (1., 10. oder 20. eines Monats) zu laufen, den der Flatrate-Kunde wählt.
(2) Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann jede Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der 12-monatigen Laufzeit kündigen. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist stets direkt gegenüber meine-waschstrasse auszusprechen. Die Betreiber der Waschanlagen sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht berechtigt.
(3) Der Vertrag kann vom Flatrate-Kunden aus wichtigem Grund insbesondere gekündigt werden, wenn der Flatrate-Kunde seinen Wohnsitz bzw. Firmensitz (bei einem auf die Firma zugelassenen Fahrzeug) wechselt und es im Radius von 15 km zum neuen Wohnsitz bzw. Firmensitz keine am meine-waschstrasse-System teilnehmende Waschanlage gibt. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen außerordentlichen Kündigung ist zudem die Vorlage einer neuen Meldebescheinigung. Der Flatrate-Kunde kann den Vertrag ferner aus wichtigem Grund kündigen, wenn er nachweist, dass er das zum meine-waschstrasse-System angemeldete Fahrzeug endgültig abgemeldet hat. Die Kündigung aus wichtigem Grund wird zur nächsten Fälligkeit des Monatsbeitrags wirksam.
(4) Ein meine-waschstrasse zur außerordentlichen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- a) unberechtigter Übertragung der Wasch-Karte/des QR-Codes an Dritte oder bei Manipulation am QR-Code;
- b) erheblichen Verstößen des Flatrate-Kunden gegen die Hausordnung der jeweiligen Waschanlage;
- c) falschen Angaben des Flatrate-Kunden zu personenbezogenen Daten;
- d) Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Flatrate-Kunden;
- e) Zahlungsverzug i.H.v. insgesamt mindestens zwei Monatsbeiträgen (vgl. Ziff. V.4.b);
- f) Abschluss eines Vertrages durch einen Betreiber von Taxen oder sonstigen zur gewerblichen Personenbeförderung zugelassenen Fahrzeugen oder von Autovermietung (vgl. Ziff. I.3.). In diesem Fall hat der Betreiber für jede bisherige Nutzung Schadensersatz in Höhe des Preises einer Einzelnutzung der Waschanlage zuzahlen abzüglich der ggf. bereits entrichteten Monatsbeiträge. Alternativ hat meine-waschstrasse das Recht, Schadensersatz gem. nachfolgender Ziff. 7. zu verlangen.
(5) Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat der Flatrate-Kunden, wenn (1.) eine Waschanlage, die er in über 50 % seiner Wäschen unter dem meine-waschstrasse-System genutzt hat, geschlossen wird oder ausscheidet und (2.) keine andere am meine-waschstrasse-System teilnehmende Waschanlage im Umkreis von 10 km von der geschlossenen/ausgeschiedenen Waschanlage liegt und (3.) keine andere am meine-waschstrasse-System teilnehmende Waschanlage im Umkreis von 10 km vom Wohnsitz/Firmensitz liegt. Die Kündigung wirkt zum nächsten Stichtag.
(6) Ist meine-waschstrasse zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, kann meine-waschstrasse die Kündigung entweder sofort oder zur nächsten Fälligkeit des Monatsbeitrags aussprechen.
(7) Hat meine-waschstrasse den Vertrag außerordentlich gekündigt und ist die Kündigung durch ein schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten des Flatrate-Kunden veranlasst worden, steht meine-waschstrasse ein sofort fälliger pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 60 % der Monatsbeiträge zu, die im Zeitraum zwischen dem Wirksamwerden der außerordentlichen Kündigung und der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung angefallen wären. Der Höhe nach ist die Schadenspauschale jedoch auf einen Höchstbetrag von 60 % des nach dem Vertrag für ein Jahr geschuldeten Beitrages beschränkt. Dem Flatrate-Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale ist. meine-waschstrasse bleibt der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
InhaltsverzeichnisVIII. Änderung der Vertragsbedingungen/Angebote
(1) Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind im Internet stets unter www.meine-waschstrasse.de einsehbar. Sie können seitens meine-waschstrasse durch deutlichen Hinweis auf Änderungen geändert werden. Diese werden wirksam, sofern der Flatrate-Kunde nicht binnen Monatsfrist den ihm per E-Mail bzw. per Post (wenn keine E-Mail-Adresse vorliegt) zugeschickten geänderten Vertragsbedingungen widerspricht.
(2) Der Flatrate-Kunde ist damit einverstanden, von meine-waschstrasse unverbindliche Angebote für den Bezug von Trendartikeln zu erhalten. Der Flatrate-Kunde kann die Einwilligung, Warenangebote zu erhalten, jederzeit widerrufen.
InhaltsverzeichnisIX. Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne oder mehrere dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in der Gesamtheit der Vertragsbedingungen eine Lücke offenbaren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Sollten einzelne oder mehrere dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in der Gesamtheit der Vertragsbedingungen eine Lücke offenbaren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(2) Die Parteien sind alsdann verpflichtet, anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine Regelung zu treffen, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.